Unser Betreuungsangebot

 

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren, wobei wir aufgrund unserer Räumlichkeiten Kinder ab 3 Jahren betreuen dürfen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass beide Elternteile (bei Alleinerziehenden der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil)
- wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Studium eine Betreuung für ihr Kind benötigen
- dass die Kindertagespflege vom Jugendamt als pädagogisch notwendig befürwortet wird oder
- dass die Betreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz erfolgt (gilt im U3-Bereich, können wir nicht anbieten).

Dabei werden nur die notwendigen Stunden gefördert, zusätzliche Stunden können nur gefördert werden, wenn Schule oder Kindergarten geschlossen haben.

 

Ein weiteres Kriterium für die Förderung durch das Jugendamt ist, dass mindestens 21,5 Betreuungsstunden je Monat anfallen (rechnerisch 1 Betreuungsstunde je Betreuungstag von Montag - Freitag, umgerechnet auf Monatsstunden nach Rechnung des Jugendamtes). Damit die Kinder sich bei uns wohlfühlen, sind aber nach unserer Erfahrung längere Betreuungszeiten wichtig, auch sollten die Kinder mehrmals in der Woche kommen.

 

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