Wichtiges zur Tagespflege

 

Beratung und Vermittlung

 

Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege im Rems-Murr-Kreis erhalten Sie auf dieser Homepage.

Der Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang berät Eltern und Tagespflegepersonen und ist Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen.

Neuzugang und Weggang eines Kindes werden dem Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang zeitnah mitgeteilt. Ein Beratungsgespräch mit den Eltern ist Voraussetzung für die Vermittlung einer Tagespflegeperson.

 

Datenschutz und Schweigepflicht

 

Persönliche Angelegenheiten unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Daten werden in Vermittlungsdateien gespeichert, wobei der Datenschutz gewährleistet ist.

 

Betreuungsvertrag

 

Sämtliche Vereinbarungen werden in einem schriftlichen Betreuungsvertrag festgehalten.

 

Ärztliches Attest

 

Seit dem 1. Januar 2010 ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis für das Tageskind gesetzlich vorgeschrieben. Der Vordruck ist im Betreuungsvertrag enthalten, und wir bitten darum das Gesundheitszeugnis zeitnah nach Beginn der Betreuung bei uns abzugeben.

Außerdem muss für jedes neu in der Kindertagespflegestelle aufzunehmende Kind ein Nachweis über einen den Empfehlungen der Stiko entsprechenden Masernschutz vorgelegt werden. Dies kann in der Regel der Kinderarzt auf dem Vordruck für das Gesundheitszeugnis mit bescheinigen. Ansonsten muss der Impfausweis des Kindes vorgelegt werden.

 

 

Kontakt und Eingewöhnungsphase

 

Für ein gutes Pflegeverhältnis ist eine Eingewöhnungsphase unbedingt notwendig, damit sich beide Familien besser kennenlernen und sich über Erziehungsstile und Erziehungsverhalten austauschen können.

Vor allem gibt diese dem Kind die Möglichkeit, zur Tagespflegeperson eine Beziehung aufzubauen sowie sich an die fremde Umgebung zu gewöhnen. Wichtig ist, dass die Mutter oder der Vater bzw. eine enge Bezugsperson des Kindes bei den Besuchen anwesend ist, um dem Kind Sicherheit zu geben.

 

Kooperation zwischen Eltern und Tagespflegeperson

 

Eltern und Tagespflegeperson sollten zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Es sollte regelmäßige Gespräche miteinander geben. Absprachen werden eingehalten. Unklarheiten werden möglichst schnell angesprochen. Bei großen Konflikten bietet der Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang Unterstützung an.

 

Kosten

 

Die Eltern können einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten in der Kindertagespflege beim Kreisjugendamt des Rems-Murr-Kreises stellen. Sie zahlen dann lediglich eine einkommensabhängige Kostenpauschale, während das Kreisjugendamt an die Tagespflegeperson einen Betrag von 6,50 € je Stunde und Kind zahlt, zusätzlich werden Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Altersvorsorge sowie zur Unfallversicherung gezahlt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Rems-Murr-Kreises, dort finden Sie auch die Kostenbeitragstabelle und die übrigen zur Antragstellung notwendigen Formulare.
Dies gilt nicht, wenn die Eltern an einer Maßnahme des Jobcenters teilnehmen. In diesem Fall zahlt das Jobcenter die Betreuungskosten an die Eltern, die wiederum das Geld an die Tagespflegeperson weiterleiten müssen.

Eltern, bei denen das Tagespflegeverhältnis nicht durch Vermittlung des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Backnang zustande kommt und die auch keine Zuschüsse des Kreisjugendamtes erhalten, zahlen je Stunde 8 €, da in diesem Fall die Beiträge zu den o.g. Versicherungen von der Tagespflegeperson selbst zu zahlen sind.

Alle Tagespflegeverhältnisse, auch die privat zustande gekommenen, müssen dem Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang  gemeldet werden, da nur in diesem Fall das Kind über die WGV unfallversichert ist. Dazu müssen einmalig 20 € an den Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang gezahlt werden, wobei wir die Gebühr an den Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang abführen. Wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, kann leider kein Tagespflegeverhältnis zustande kommen.